Josua 20, 1 – 9
1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Israeliten: Bestimmt unter euch Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe. 3 Dahin kann ein Totschläger fliehen, der jemand aus Versehen und ohne Vorsatz erschlägt, damit sie euch eine Freistatt sind vor dem Bluträcher.
Eroberung ist das eine. Die Sicherung des Friedens das andere. Und Frieden ist eben nicht nur so zu sichern, dass man nach außen wehrhaft ist. Frieden braucht Sicherungsmaßnahmen nach innen. Befriedungsmöglichkeiten auch in schweren Konflikten. Eine besonders schöne Befriedung ist die Einrichtung von Asylorten. Freistädte. Dort kann Zuflucht finden, wer zum Totschläger geworden ist. Dort ist er sicher vor Blutrache und vor der Verfolgung seiner Tat. Diese Einrichtung geht auf das Gesetz zurück: „Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben. Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. Wenn aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit Hinterlist umbringt, so sollst du ihn von meinem Altar wegreißen, dass man ihn töte.“(2. Mose 21, 12 – 14) Hier werden auch die Grenzen gezogen: es geht um den Schutz von nicht vorsätzlichen Tätern. Die Freistädte sind kein Freibrief für Gewalt.
4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, soll draußen vor dem Stadttor stehen bleiben und vor den Ältesten der Stadt seine Sache vorbringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, bei ihnen zu wohnen. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er ohne Vorsatz seinen Nächsten erschlagen hat und ihm vorher nicht Feind gewesen ist.
„Voraussetzung für das Ganze ist die Gültigkeit der Blutrache.“(H.W. Hertzberg, Die Bücher Josua, Richter, Ruth, ATD 9; Göttingen 1953, S. 115) Die Blutrache ist eine Form des Rechts, nicht einfach eine Ausgeburt zügelloser Wut. Das ist für uns Mitteleuropäer schwer zu begreifen, gehört aber zum Verständnis dazu. Und, eine Differenzierung wird hier sichtbar, die gleichfalls gegen das Austoben blinder Wut spricht: Die saubere Unterscheidung von Mord und Totschlag. Die Ältesten in den Freistädten haben diese Aufgabe – juristische Klärungen herbei zu führen, den Gejagten zu schützen – den Rechtsfrieden zu wahren. Und: man kann dieses Recht nicht einklagen, man kann es nur vorbringen und suchen. „Eine Zuflucht für Schuldige“ weiterlesen